MeßAkkrStAbk SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik Vom 16. Dezember 1993
Streitigkeiten aus diesem Abkommen werden durch ein Schiedsgericht entschieden. Es gilt der als Anlage beigefügte Schiedsvertrag.