Gesetze
Gesetz wird geladen …
Sonstige Messgeräte dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie mit den in einer Rechtsverordnung nach § 30 Nummer 4 bestimmten Kennzeichen und Aufschriften versehen sind.
Die Kennzeichnungen nach den Absätzen 1 bis 4 dürfen nur auf Messgeräten angebracht werden, welche die Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes und dieser…
Sonstige Messgeräte tragen folgende Aufschriften:
sie mit den nach § 6 Absatz 4 und 5 bestimmten Kennzeichen und Aufschriften versehen sind und
Messgeräte sind mit folgenden Aufschriften zu versehen: Im Falle des Satzes 1 Nummer 1 Weitere Aufschriften dürfen nur dann aufgebracht werden, wenn eine…
die Nennbetriebsbedingungen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.