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(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1475 - 1489)
Abschnitt I: Berufliche Grundbildung
Abschnitt II: Berufliche Fachbildung
A. Gemeinsame Ausbildungsinhalte
B. Berufliche Fachbildung in den Fachrichtungen
1. Fachrichtung Konstruktionstechnik
2. Fachrichtung Metallgestaltung
3. Fachrichtung Nutzfahrzeugbau
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.