§ 6 Abs. 1 MetallbMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Metallbauer-Handwerk
Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem Kundenauftrag und vervollständigt für die Meisterprüfung den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz im…
§ 7 Abs. 3 Nr. 1 MetallbildMstrVGliederung, Prüfungsdauer und Bestehen des Teils II
Technik und Gestaltung:Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, gestalterische und fertigungstechnische Aufgaben und Probleme unter Beachtung…
§ 2 Abs. 2 MetallbildMstrVMeisterprüfungsberufsbild
Dem Metallbildner-Handwerk werden zum Zwecke der Meisterprüfung folgende Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten als ganzheitliche Qualifikationen zugerechnet:
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 MetallbildMstrVGliederung, Prüfungsdauer und Bestehen des Teils I
eine Situationsaufgabe.
§ 10 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c MetallbMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Metallbauer-Handwerk
Fehler und Mängel in der Erbringung der Leistungen erläutern sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung ableiten,