Art. 4 ÜberStMilchAbgVRPStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung einer Übertragungsstelle nach der Milchabgabenverordnung
Die Länder führen die nach der Milchabgabenverordnung zu bildende Landesreserve gemeinsam. Die Verteilung der Landesreserve regeln die fachlich für die…
§ 53 Abs. 6 MilchQuotVZuteilung von Quoten in den Zwölfmonatszeiträumen 2009/10 bis 2013/14
Soweit die Quoten, um die sich die einzelstaatliche Quote der Bundesrepublik Deutschland in den Zwölfmonatszeiträumen 2009/10 bis einschließlich 2013/14 jeweils…
§ 46 Nr. 2 MilchQuotVMitteilungen der Länder
die Höhe der zum Ablauf des Zwölfmonatszeitraums vorhandenen Landesreserven.
§ 14 DirektZahlDurchfVVerordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
Die Bundesanstalt ist mit Ausnahme des § 13 zuständig für die Überwachung und Berechnung der in der nationalen Reserve zur Verfügung stehenden Mittel.
§ 13a Abs. 1 DirektZahlDurchfVVerordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
In Anwendung des Artikels 22 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 für das Kalenderjahr 2021 wird die nationale Reserve um 20 Millionen Euro…