§ 1 Abs. 1 MiLoGGesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 MiLoGGesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit,
Art. 3 Nr. 1 32022L2041RICHTLINIE (EU) 2022/2041 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union
„Mindestlohn“ das gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegte Mindestentgelt, das ein Arbeitgeber, auch im öffentlichen Sektor, den Arbeitnehmern für die in…