Gesetze
Gesetz wird geladen …
Natürliches Mineralwasser ist Wasser, das folgende besondere Anforderungen erfüllt:
Es hat seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen und wird aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen;
es ist von ursprünglicher Reinheit und gekennzeichnet durch seinen Gehalt an Mineralien, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen und gegebenenfalls durch bestimmte, insbesondere ernährungsphysiologische Wirkungen;
seine Zusammensetzung, seine Temperatur und seine übrigen wesentlichen Merkmale bleiben im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant; durch Schwankungen in der Schüttung werden sie nicht verändert.
(weggefallen)
1. „Natürliches Mineralwasser“ ist ein im Sinne des Artikels 5 mikrobiologisch einwandfreies Wasser, das seinen Ursprung in einem unterirdischen Quellvorkommen…
das natürliche Mineralwasser muss vom organoleptischen Standpunkt her einwandfrei sein.
natürliches Mineralwasser im Sinne des § 2 der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung,
Tafelwasser ist Wasser, das eine oder mehrere der von § 11 Abs. 1 erfaßten Zutaten enthält.
Voraussetzungen für die Nutzung von Quellen mit natürlichem Mineralwasser Die zur Nutzung bestimmten Einrichtungen müssen so beschaffen sein, daß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.