§ 71 Abs. 3 1. WOMitbestGErste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Stellt der Betriebswahlvorstand fest, dass die Amtszeit eines Delegierten vorzeitig beendet (§ 14 Abs. 1 des Gesetzes) oder dass er verhindert (§ 14 Abs. 2 Satz…
§ 77 Abs. 3 2. WOMitbestGZweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Stellt der Unternehmenswahlvorstand fest, dass die Amtszeit eines Delegierten vorzeitig beendet (§ 14 Abs. 1 des Gesetzes) oder dass er verhindert (§ 14 Abs. 2…
§ 77 Abs. 3 3. WOMitbestGDritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Stellt der Hauptwahlvorstand fest, dass die Amtszeit eines Delegierten vorzeitig beendet (§ 14 Abs. 1 des Gesetzes) oder dass er verhindert (§ 14 Abs. 2 Satz 1…
§ 69 Abs. 3 MontanMitbestGErgGWO 2005Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
Stellt der Hauptwahlvorstand fest, dass die Amtszeit eines Delegierten vorzeitig beendet (§ 10b Abs. 1 des Gesetzes) oder dass er verhindert (§ 10b Abs. 2 Satz…
§ 10b Abs. 2 MontanMitbestGErgGGesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
Endet die Amtszeit eines Delegierten vorzeitig oder ist er verhindert, so tritt an seine Stelle ein Ersatzdelegierter. Die Ersatzdelegierten werden der Reihe…