§ 4 MitbestBeiGGesetz zur Beibehaltung der Mitbestimmung beim Austausch von Anteilen und der Einbringung von Unternehmensteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union betreffen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 1 in der Fassung des Artikels 11 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782) ist erstmals…
§ 72 Abs. 1 JArbSchGGesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend
Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1976 in Kraft.
§ 46 AktGEGEinführungsgesetz zum Aktiengesetz
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1966 in Kraft.
Art. 3 Abs. 1 SN-17046Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. Juli 2016 in Kraft.
§ 241 BEGBundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1953 in Kraft.