§ 32 Abs. 1 MtDBwVWehrtechnikVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
Im Einführungslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter in die allgemeinen Grundlagen der Verwaltung eingeführt und mit den wesentlichen Aufgabengebieten…
§ 15 Abs. 1 MADVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst
Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt im Einführungslehrgang und im Abschlusslehrgang. Sie vermittelt den Anwärterinnen und Anwärtern die für ihre Laufbahn…
§ 42 Nr. 1 MntDBwVVDVZiele der berufspraktischen Ausbildung
die im Einführungslehrgang der fachtheoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse zu vertiefen und die Anwärterinnen und Anwärter zu befähigen, diese Kenntnisse…
§ 32 Abs. 1 MntDBwVVDVKlausuren und Leistungstests
Im Einführungslehrgang hat jede Anwärterin und jeder Anwärter zu absolvieren:
§ 43 Abs. 1 MntDBwVVDVInhalt der praktischen Ausbildung
In der praktischen Ausbildung werden die Anwärterinnen und Anwärter vertraut gemacht