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Die in dieser Verordnung aufgeführten Rechtsnormen gelten für die Vergabe öffentlicher Aufträge über möbellogistische Dienstleistungen. Unter möbellogistischen Dienstleistungen sind die Organisation und die Durchführung von Umzügen zu verstehen, insbesondere Verpackung, Verladung, Transport, Entladung und Aufstellung von Einrichtungen, Archiven, Akten- und Lagerbeständen sowie die De- und Remontage von Mobiliar und die damit im Zusammenhang stehende Aufbewahrung, Lagerung und Zwischenlagerung.