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Marktordnungsstelle im Sinne dieses Gesetzes ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt).
Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Marktordnungsstelle als zuständige Stelle für die Durchführung…
im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3 Nummer 2 des Marktorganisationsgesetzes ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 die Bundesanstalt für Landwirtschaft und…
die gemäß § 3 des Marktorganisationsgesetzes zuständige Marktordnungsstelle,
Bundesanstalt: die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung;
jeweils auch in Verbindung mit § 33 Absatz 1 des Marktorganisationsgesetzes, soweit in dieser Verordnung keine abweichende Zuständigkeit bestimmt ist.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.