MsbLärmSchV — InhaltsübersichtGesetzBundgeltende Fassung§ 3 MsbLärmSchVBerechnung des BeurteilungspegelsMagnetschwebebahn-Lärmschutzverordnung § 2Anlage Der Beurteilungspegel ist nach der Anlage zu berechnen. Die dort unter Nummer 2.1 genannten Angaben hat der Betreiber der Magnetschwebebahn beizubringen. § 2Anlage