§ 87 MStVMedienstaatsvertrag (MStV) Vom 14. bis 28. April 2020*
Im Hinblick auf die Anforderungen der §§ 81 bis 85 sind Anbieter von Medienplattformen oder Benutzeroberflächen berechtigt, bei der zuständigen…
Art. 4 Abs. 4 Buchst. d 32024R1083VERORDNUNG (EU) 2024/1083 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. April 2024 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) (Text von Bedeutung für den EWR)
ihr ist vorab von einer Justizbehörde oder einem unabhängigen und unparteiischen Entscheidungsgremium zugestimmt worden oder, in hinreichend gerechtfertigten…
§ 79 Abs. 2 MStVMedienstaatsvertrag (MStV) Vom 14. bis 28. April 2020*
Anbieter, die eine Medienplattform oder Benutzeroberfläche anbieten wollen, müssen dies mindestens einen Monat vor Inbetriebnahme der zuständigen…
Art. 18 Abs. 1 32024R1083VERORDNUNG (EU) 2024/1083 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. April 2024 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anbieter sehr großer Online-Plattformen stellen eine Funktion bereit, die es den Empfängern ihrer Dienste ermöglicht, Besteht begründeter Zweifel daran, dass…
§ 90 Abs. 2 MStVMedienstaatsvertrag (MStV) Vom 14. bis 28. April 2020*
Anbieter von Medienplattformen und Benutzeroberflächen, die bei Inkrafttreten dieses Staatsvertrages bereits in Betrieb aber nicht angezeigt sind, müssen die…