§ 83 Abs. 4 ATA-OTA-APrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
Inhalt des Abschlussgesprächs sind die im Anpassungslehrgang vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen.
§ 65 Abs. 3 MTAPrVInhalt der Eignungsprüfung
Jede Aufgabenstellung ist mit einem Prüfungsgespräch verbunden.
§ 71 Abs. 1 MTAPrVZiel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
Ziel des Anpassungslehrgangs ist es, die von der zuständigen Behörde festgestellten wesentlichen Unterschiede auszugleichen (Lehrgangsziel).
§ 53 Abs. 2 HebStPrVStudien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
Das Abschlussgespräch eines Anpassungslehrgangs wird von einer Prüferin oder einem Prüfer nach § 15 Absatz 1 Nummer 3 oder nach § 15 Absatz 1 Nummer 4 gemeinsam…
§ 2 Abs. 3 BerufsanDVO NRWVerordnung zur Durchführung des Berufsanerkennungsverfahrens für landesrechtlich geregelte Gesundheitsberufe Nordrhein-Westfalen
Für Berufsabschlüsse aus Drittstaaten schließt der Anpassungslehrgang mit einem Abschlussgespräch ab. Wird in dem Abschlussgespräch festgestellt, dass das…