§ 59 MTAPrVFrist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
Beantragt eine Person, die ihre Berufsqualifikation außerhalb des Geltungsbereichs des MT-Berufe-Gesetzes erworben hat, die Erlaubnis die Berufsbezeichnung nach…
§ 56a HebStPrVStudien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
Beantragt eine Person eine Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 59a des Hebammengesetzes, so bestätigt die zuständige Behörde ihr innerhalb eines…
§ 49a PflAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
Beantragt eine Person eine Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 48a des Pflegeberufegesetzes, so bestätigt die zuständige Behörde ihr innerhalb eines…
§ 51 ATA-OTA-APrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
Beantragt eine Person, die ihre Berufsqualifikation außerhalb des Geltungsbereichs des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes…
§ 99e Abs. 5 MTAPrVErforderliche Unterlagen
§ 99b Absatz 4, 5 Satz 1 und 2 und Absatz 7 gilt entsprechend.