§ 67 Abs. 2 HebGGesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen
Für die Unterrichtung ist das Binnenmarkt-Informationssystem zu verwenden.
Art. 13 Abs. 3 32014L0089RICHTLINIE 2014/89/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juli 2014 zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung
Jeder Mitgliedstaat unterrichtet die Kommission über jede Änderung der gemäß Absatz 1 übermittelten Informationen innerhalb von sechs Monaten nach Wirksamwerden…
§ 24 Abs. 5 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten
Ändert sich der Zeitraum, in dem eine in Absatz 1 genannte Entscheidung gilt oder für den ein Verzicht wirkt, so unterrichtet die Behörde, die die…
Art. 76 Abs. 4 32013L0059Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission über jede Änderung der in Absatz 3 genannten Angaben.
Art. 7a Abs. 2 32003R0147VERORDNUNG (EG) Nr. 147/2003 DES RATES vom 27. Januar 2003 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Somalia
Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission ihre zuständigen Behörden unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Verordnung und melden ihr alle diesbezüglichen…