§ 47f GWBGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, im Wege der Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Einvernehmen…
§ 47a Abs. 4 GWBGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorgaben zur Ausgestaltung der Kooperationsvereinbarung zu erlassen.
§ 47d Abs. 2 GWBGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Die Markttransparenzstelle hat als nationale Marktüberwachungsstelle im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 zudem die…
§ 47g Abs. 2 GWBGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(weggefallen)
§ 47b Abs. 6 GWBGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Die Markttransparenzstelle wertet die erhaltenen Daten und Informationen kontinuierlich aus, um insbesondere festzustellen, ob Anhaltspunkte für einen Verstoß…