§ 17 Abs. 5 MOGGesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
Soweit die Durchführung von Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 2, dieses Gesetzes oder von Rechtsverordnungen auf Grund dieses Gesetzes durch die Länder…
§ 6 Abs. 1 MessEGebVGebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen
Für die Erhebung von Auslagen der für die Durchführung der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung zuständigen Stelle sind § 12 Absatz 1 und § 9 Absatz…
§ 69 ERegGEisenbahnregulierungsgesetz
Die Regulierungsbehörde erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebühren und Auslagen.
§ 1 Abs. 1 BMUKNBGebVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich
Gebühren und Auslagen werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen) erhoben, die auf Grund der folgenden Vorschriften…
§ 1 VIGGebVVerordnung über die Gebühren nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Behörden des Bundes erheben für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Verbraucherinformationsgesetz Gebühren nach Maßgabe des § 7 Absatz 1…