§ 3 Abs. 2 MbauMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Modellbauer-Handwerk
Teil I der Meisterprüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 PräzwMechMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk
ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch,
§ 3 Abs. 2 Nr. 2 MetblMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Metallblasinstrumentenmacher-Handwerk
eine Situationsaufgabe nach § 6.
§ 3 UhrmMstrVVerordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Uhrmacher-Handwerk
Der Teil I der Meisterprüfung umfasst als Prüfungsbereich ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch.
§ 3 Abs. 2 FleiMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Fleischer-Handwerk
Der Teil I der Meisterprüfung umfasst als Prüfungsbereich ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch.