Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bekanntmachung über die Ausgabe von Münzen im Nennwert von 50 Pfennig
Ein neuer Chat, das ganze Münz50PfBek 1949 bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.