(XXXX) Abs. 1 MünzUmschriftBekBekanntmachung über die Ausgabe von Münzen im Nennwert von 1, 5, 10 und 50 Pfennig, die an Stelle der Schrift "Bank deutscher Länder" die Umschrift "Bundesrepublik Deutschland" tragen
Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) werden demnächst Münzen zu 1, 5, 10 und 50 Pfennig mit dem…
(XXXX) Abs. 1 Münz2PfBek 1950Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Pfennig
Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzblatt S. 323) werden Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Pfennig…
(XXXX) Abs. 1 Münz50PfBek 1972Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 50 Deutschen Pfennig
Die auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 herausgegebenen Münzen zu 50 Deutschen Pfennig, die bisher mit geriffeltem…
(XXXX) Abs. 1 Münz1DMBekBekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 1 Deutschen Mark
Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzblatt S. 323) werden Bundesmünzen im Nennwert von 1 Deutschen Mark…
(XXXX) Abs. 4 Münz50PfBek 1949Bekanntmachung über die Ausgabe von Münzen im Nennwert von 50 Pfennig
Die Wertseite zeit in Balkenschrift die Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" und am unteren Rand, den Schriftkranz schließend, das Wort "PFENNIG". In der Mitte…