Art. 1 Nr. 7 SN-16775Gesetz zur Änderung des Sächsischen Umzugskostengesetzes
§ 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. Beschäftigungsverbote für die Berechtigte oder eine Familienangehörige (§ 6 Absatz 3 Satz 2 und 3)…
§ 16 Abs. 2 MuSchGÄrztliches Beschäftigungsverbot
Der Arbeitgeber darf eine Frau, die nach einem ärztlichen Zeugnis in den ersten Monaten nach der Entbindung nicht voll leistungsfähig ist, nicht mit Arbeiten…
§ 16 Abs. 2 SächsUrlMuEltVOSächsische Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
Beim Tode ihres Kindes kann die Beamtin auf ihr ausdrückliches Verlangen schon vor Ablauf dieser Fristen, aber noch nicht in den ersten zwei Wochen nach der…
§ 3 Abs. 3 MuSchGSchutzfristen vor und nach der Entbindung
Die Ausbildungsstelle darf eine Frau im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 bereits in der Schutzfrist nach der Entbindung im Rahmen der schulischen oder…
§ 12 Abs. 3 Nr. 2 BUKGGesetz über die Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten
Beschäftigungsverbote für die Berechtigte oder eine Familienangehörige (§ 6 Abs. 3 Satz 2 und 3) für die Zeit vor oder nach einer Entbindung nach…