§ 17 Abs. 1 SächsUrlMuEltVOSächsische Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
Sobald einer Beamtin ihre Schwangerschaft bekannt ist, soll diese der oder dem Dienstvorgesetzten mitgeteilt und dabei der voraussichtliche Tag der Entbindung…
§ 15 Abs. 1 MuSchGGesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium
Eine schwangere Frau soll ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald sie weiß, dass sie schwanger…
§ 30 Abs. 5 SGGesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
Soldatinnen haben Anspruch auf Mutterschutz. Die Einzelheiten werden durch Rechtsverordnung geregelt. Dabei ist sicherzustellen, dass Soldatinnen hinsichtlich…
§ 9 Abs. 1 WDOWehrdisziplinarordnung
Auskünfte über förmliche Anerkennungen, über Disziplinarmaßnahmen und über im Disziplinarbuch eingetragene gerichtliche Strafen, Mitteilungen über Ermittlungen…