§ 1 Abs. 2 MZG 2005Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte
Zweck des Mikrozensus ist es, statistische Angaben in tiefer fachlicher Gliederung über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der…
§ 2 Abs. 1 MZGZweck der Erhebung
Der Zweck des Mikrozensus ist es, statistische Angaben in regionaler und tiefer fachlicher Gliederung bereitstellen zu können.
§ 20 MZGÜbergangsregelung
Die Erhebungen für die im Jahr 2022 liegenden Berichtswochen werden nach dem Mikrozensusgesetz vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826), das durch Artikel 178 der…