§ 5 Abs. 1 GenTAnhVVerordnung über Anhörungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz
Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich oder zur Niederschrift in den Fällen des § 1 Nr. 1 bis 4 bis zu zwei Wochen und im Fall des § 1 Nr. 5 bis zu…
§ 22 Abs. 4 NABEGAnhörungsverfahren
Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist nach Absatz 3 Satz 1 schriftlich…
§ 6 Abs. 2 GenTAnhVVerordnung über Anhörungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz
Rechtzeitig erhoben sind Einwendungen, die innerhalb der Einwendungsfrist bei der Genehmigungsbehörde oder der in § 5 Abs. 1 genannten Stelle eingegangen sind.
§ 12 Abs. 1 9. BImSchVNeunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Einwendungen können bei der Genehmigungsbehörde erhoben werden. Bei UVP-pflichtigen Vorhaben gilt eine Einwendungsfrist von einem Monat nach Ablauf der…
§ 73 Abs. 4 VwVfG NRWVerwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der…