Gesetze
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Bauteile, die in den Luftraum eines Grundstücks übergreifen, sind zu dulden, wenn
nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften nur auf dem Nachbargrundstück bis an die Grenze gebaut werden darf,
die übergreifenden Bauteile öffentlich-rechtlich zulässig sind,
sie die Benutzung des anderen Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen und
sie nicht zur Vergrößerung der Nutzfläche dienen.
Darf nur auf einer Seite unmittelbar an eine gemeinsame Grenze gebaut werden, so hat der Nachbar kleinere, nicht zum Betreten bestimmte Bauteile, die in den…
das Bauvorhaben öffentlich-rechtlich zulässig ist.
Der Eigentümer des Nachbargrundstücks darf eine Grenzwand durch Anbau nutzen, wenn der Eigentümer der Grenzwand schriftlich einwilligt und der Anbau…
öffentlich-rechtlich zulässig ist.
Auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks hat der Erbauer die Grenzwand so zu gründen, daß bei der Bebauung des Nachbargrundstücks zusätzliche…
Der Eigentümer eines Grundstücks darf eine Nachbarwand errichten, wenn
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.