Eingangsformel FamNamÄndGDV 1Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und VornamenZitatstelleAuf Grund des § 13 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 9) wird folgendes verordnet:Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen