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Schutzzweck ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes (Erhaltungsziele), einschließlich der räumlichen Vernetzung, der Lebensraumtypen: 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum], der Art und ihrer Lebensräume: 1166 Kammmolch (Triturus cristatus), der Brut-, Rast- oder Zugvogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie und ihrer Lebensräume: A072 Wespenbussard (Pernis apivorus) A073 Schwarzmilan (Milvus migrans) A074 Rotmilan (Milvus milvus) A238 Mittelspecht (Dendrocopos medius) A338 Neuntöter (Lanius collurio), und der gefährdeten Zugvogelarten nach Artikel 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie und ihrer Lebensräume: A099 Baumfalke (Falco subbuteo). Schutzzweck ist zudem die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der repräsentativen Waldgesellschaften des Naturraums Bliesgau mit ihrem typischen Arteninventar und ihrem reichen Vorkommen von Frühjahrsgeophyten.