Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für das Einzugsgebiet der in der Gemarkung Rentrisch und Scheidt gelegenen Wassergewinnungsanlagen der Stadt Sulzbach (Wasserschutzgebietsverordnung Sulzbach/Scheidter Tal) Vom 30. November 1984
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Anlage
§ 9 NatGSulzbV SL
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