NatKautschOrgVorRV 1989 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSchlußformel NatKautschOrgVorRV 1989Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an die Internationale Naturkautschukorganisation § 3Der Bundesrat hat zugestimmt. § 3