NatSGFrohV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Frohnsbachtal - Geißbachtal“ Vom 10. August 1989
Das in § 2 näher bezeichnete Gebiet wird zum Naturschutzgebiet bestimmt. Es trägt die Bezeichnung „Naturschutzgebiet Frohnsbachtal - Geißbachtal“.