Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das im Folgenden näher bestimmte Gebiet mit einer Größe von ca. 10 ha wird zum Naturschutzgebiet erklärt; es stellt die Erweiterung des bestehenden Naturschutzgebiets „Neuhäuseler Arm“ vom 5. November 1990 (Amtsbl. S. 1301) [2] dar.
Die Erweiterung des Naturschutzgebiets liegt zwischen der Siedlung Waldland und der Ortslage von Kirkel-Neuhäusel. Sie umfasst folgende Grundstücke: Gemeinde Kirkel,
Die Erweiterung des Naturschutzgebiets ist in dem anliegenden [3] Kartenausschnitt gekennzeichnet sowie in der Katasterkarte Maßstab 1:1.000 mit roter Randsignatur dargestellt. Die Katasterkarte wird im Ministerium für Umwelt - Oberste Naturschutzbehörde -, Hardenbergstraße 1, 66119 Saarbrücken, archivmäßig verwahrt. Eine weitere Ausfertigung befindet sich bei der unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis in Homburg. Die Karte kann bei den genannten Behörden während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Das Naturschutzgebiet wird an den Hauptzugängen und, soweit zum Erkennen des Grenzverlaufs im Gelände erforderlich, entlang dem Grenzverlauf durch Aufstellung des amtlichen Schildes „Naturschutzgebiet“ gekennzeichnet.