Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von ca. 19,68 ha. Es umfasst nach dem Stand vom 1. Oktober 1983 in der Gemeinde Namborn, Gemarkung Namborn, Flur 3, die Flurstücke Nr. 69, 71, 72, 82 bis 86, 97 bis 106, 134 bis 147 sowie Teile der Flurstücke Nr. 51 und 73 und in der Gemeinde Oberthal, Gemarkung Güdesweiler, Flur 6, die Flurstücke Nr. 4 und 7/1 sowie Teile der Flurstücke Nr. 16, 17, 18, 19/1 und 21/1.
Die Grenzen des Naturschutzgebiets sind in dem anliegenden [2] Kartenausschnitt der topographischen Karte TKV 10 im M. 1:10.000 sowie in einer Katasterkarte M. 1:1.250 in roter Farbe dargestellt. Die Verordnung mit beiden Karten wird beim Minister für Umwelt - oberste Naturschutzbehörde -, Hardenbergstraße 1, 66119 Saarbrücken, archivmäßig verwahrt. Eine Ausfertigung befindet sich bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises in St. Wendel, Mommstrasse, St. Wendel. Die Verordnung mit Karten kann bei den genannten Behörden während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Das Naturschutzgebiet wird an den Hauptzugängen und sonstigen Zugängen durch Aufstellung des amtlichen Schildes „Naturschutzgebiet“ gekennzeichnet.