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Diese Verordnung tritt am Tag nach Ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnungen über das Naturschutzgebiet „Wiesen nördlich Eisen“ vom 5. September 2001 (Amtsblatt, S. 1991) und über das Naturschutzgebiet „Wiesen bei Sötern - Waldbach“ vom 8. Januar 2004 (Amtsblatt, S. 180) in der jeweils geltenden Fassung außer Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel“ vom 12. August 1976 (Amtsblatt, S. 905) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Anlage