Anlage StmStbAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer und zur Steinmetzin und Steinbildhauerin
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 454 - 461)
§ 5 Nr. 3 Buchst. a StmStbAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer und zur Steinmetzin und Steinbildhauerin
in der Fachrichtung Steinmetzarbeiten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Anlage Abschnitt B aa)Nummer 1 Buchstabe a und c,bb)Nummer 2 Buchstabe d…
Anlage 53 Nr. b) SokaSiG2Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren
die Mitwirkung bei der Aktualisierung von Rahmenlehrplänen für die Aus- und Weiterbildung, die Berufsbildungsforschung und Modellversuche, die Ermittlung des…
§ 4 Abs. 3 StmStbAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer und zur Steinmetzin und Steinbildhauerin
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Steinmetzarbeiten sind:
Anlage 52 SokaSiG2Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren
Herstellen und Bearbeiten von Natur- und Betonwerkstein, Bekleidungen und Belägen, Verlegen und Versetzen von Natursteinprodukten sowie – wenn diese Tätigkeiten…