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| I. Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse | ||||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitlicher Richtwert in Wochen im | |
| 1.-18. Monat | 19.-24. Monat | |||
| 1 | 2 | 3 | 4 | |
| 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) | a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |
| 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) | a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||
| 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) | a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
| 4 | Umweltschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesonderea)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
| 5 | Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) | a)Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen unter Einschluss des Internets für den Ausbildungsbetrieb erläuternb)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösenc)Vorschriften zum Datenschutz beachtend)Daten pflegen und sichern | 3*) | |
| 6 | Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) | a)Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfenb)Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungenc)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer, konstruktiver, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und vorbereitend)Materialien und Hilfsstoffe ermitteln und zusammenstellene)Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwenden | 4*) | |
| f)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen, Zeitaufwand dokumentiereng)Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswertenh)Abstimmungen mit anderen Gewerken und weiteren Beteiligten treffeni)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen | 3*) | |||
| 7 | Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7) | a)Skizzen anfertigen und anwendenb)Bau- und Werkzeichnungen unter Beachtung von branchentypische Zeichen lesen und anwendenc)technische Unterlagen anwenden, insbesondere Steinlisten, Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungend)Messverfahren auswählen, Messgeräte auf Funktion prüfen sowie lagern, Messungen durchführen, Ergebnisse protokollieren | 3*) | |
| e)Leistungsverzeichnisse anwendenf)Aufmaße anfertigen, Leistungen abrechnen | 2*) | |||
| 8 | Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen (§ 3 Abs. 1 Nr. 8) | a)Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und auflösen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigenb)Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung veranlassenc)Leitern und Gerüste auswählen, auf Verwendbarkeit prüfen sowie auf- und abbauend)Bereitstellung der Energieversorgung veranlassen, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifene)Materialien, Geräte und Maschinen am Arbeitsplatz vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sichern und für den Abtransport vorbereitenf)persönliche Schutzausrüstung verwenden | 6*) | |
| 9 | Vorbereiten von Naturwerksteinarbeiten (§ 3 Abs. 1 Nr. 9) | a)Natursteine nach Arten und Eigenschaften unterscheiden und dem Arbeitsauftrag zuordnenb)Rohblöcke, Tranchen und Rohplatten für die Bearbeitung auswählen und auf Fehler prüfenc)Naturwerksteine material- und maschinengerecht auf- und abbänkend)Maße übertragen, Schablonen handhabene)Naturwerksteine transportieren und lagern | 18 | |
| f)Werkzeuge, Mess- und Prüfgeräte auswählen und bereitstelleng)Rohblöcke, Tranchen, Rohplatten und Werkstücke für die Bearbeitung am Arbeitsplatz bereitstellen und zwischenlagernh)Hilfsstoffe, insbesondere Spachtelmassen, Poliermittel, Klebstoffe sowie Reinigungs- und Imprägniermittel auswählen, umweltgerecht lagern, bereitstellen und Entsorgung veranlassen | 4 | |||
| 10 | Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 10) | a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technischen Einrichtungen auswählenb)Handwerkzeuge handhaben und in Stand haltenc)Hebe- und Transportgeräte auswählen und bedienend)Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen, technische Einrichtungen anwenden | 14 | |
| e)Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassenf)Maschinensteuerungen und Regelungsanlagen einstellen und bedieneng)Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen warten | 17 | |||
| 11 | Bearbeiten von Naturwerksteinen (§ 3 Abs. 1 Nr. 11) | a)Naturwerksteine manuell bearbeiten, insbesondere Flächen strukturierenb)Naturwerksteine mit handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere durch Schleifen, Polieren, Trennen und Bohrenc)Naturwerksteine mit automatischen Maschinen bearbeitend)Klebstoffe, Spachtelmassen und Oberflächenschutzmittel verarbeiten, Naturwerksteine reinigene)Natursteinabfälle und andere Stoffe lagern, wiederverwerten und entsorgenf)Gehrungs- und Schrägschnitte mit Maschinen herstelleng)Werkstücke kennzeichnen und zwischenlagern | 24 | |
| 12 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Kundenorientierung (§ 3 Abs. 1 Nr. 12) | a)Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläuternb)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragenc)Arbeiten kundenorientiert durchführen | 2*) | |
| d)Endkontrolle anhand des Arbeitsauftrages durchführen und Arbeitsergebnisse dokumentierene)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen und Fehlerbeseitigung veranlassenf)Produkte für den Versand vorbereiten, insbesondere kennzeichnen, verpacken und lagerng)Kunden beraten, insbesondere Gebrauchs- und Pflegeanleitungen erläutern | 4*) | |||
| *)Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln. | ||||
| II. Fertigkeiten und Kenntnisse in den Fachrichtungen | ||||
| A. Fachrichtung Maschinenbearbeitungstechnik | ||||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitlicher Richtwert in Wochen im 3. Ausbildungsjahr | |
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| 1 | maschinentechnische Bearbeitung von Naturwerksteinen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a) | a)programmierbare Säge- und Fräsmaschinen bedienen, insbesondere zur Flächen-, Kanten- und Konturenbearbeitungb)Flächen durch maschinelle Bearbeitung gestalten | 16 | |
| c)Sonderbearbeitungstechniken durchführen, insbesondere Ausklinkungen, Aussparungen und Bohrungen herstellen | 12 | |||
| d)Produktionsdaten erfassen und auswertene)Fehleranalyse an Maschinenbauteilen und Baugruppen sowie Steuerungssystemen durchführen und Fehlerbeseitigung veranlassenf)Ursachen von Produktionsfehlern feststellen und behebeng)Maßtoleranzen prüfen | 12 | |||
| 2 | Bearbeitung von Naturwerksteinen mit handgeführten Maschinen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b) | a)Werkstücke endbearbeiten, insbesondere durch Kalibrieren, Fasen und Anarbeiten von Rundungen | 6 | |
| b)Bauteile montieren sowie verschiedene Verbindungen herstellen, insbesondere durch Kleben, Klammern, Schienen, Dübeln | 6 | |||
| B. Fachrichtung Schleiftechnik | ||||
| 1 | manuelle Schleif- und Bearbeitungstechniken (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a) | a)Handschleif- und Poliertechniken bei unterschiedlichen Gesteinsarten anwenden | 14 | |
| b)profilierte Werkstücke herstellen | 5 | |||
| c)Schriften, Symbole, Zeichen, Ornamente und figürlichen Schmuck schleifen | 9 | |||
| d)Einlegearbeiten ausführene)eingesetzte Flächen herstellenf)Ausbesserungen an Werkstücken und Platten durchführen, insbesondere durch Kitten, Vierungen einsetzen und Oberflächenanpassungg)mehrteilige Werkstücke und Platten zusammensetzen, anpassen, nachschleifen und polieren | 14 | |||
| 2 | maschinelle Schleiftechniken (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b) | a)Sonderprofile schleifen und polieren | 5 | |
| b)programmierbare Maschinen bedienen, insbesondere zum Schleifen von Flächen, Kanten und Konturen sowie Schriften, Symbolen, Zeichen, Ornamenten und figürlichem Schmuckc)Schleifmittel auswählen und anwenden | 5 | |||
| C. Fachrichtung Steinmetztechnik | ||||
| 1 | Herstellen und Bearbeiten von Naturwerksteinobjekten (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a) | a)Naturwerksteinplatten und Naturwerksteinfliesen bearbeiten, insbesondere für Beläge und Bekleidungenb)Werkstücke maschinell herstellen und bearbeiten, insbesondere massive Stufen, Bekleidungen, Abdeckungen, Arbeitsplatten und Naturwerksteinfassadenplattenc)Werkstücke zur Werterhaltung von Naturwerksteinobjekten herstellen und bearbeitend)Grabmale, Grabmalanlagen und Denkmale nach Vorgaben und gestalterischen Merkmalen maschinell herstellen und bearbeiten | 20 | |
| e)Säulen herstellenf)gebogene Flächen maschinell herstellen und bearbeiteng)Profile maschinell herstellen und bearbeitenh)ein- und mehrhäuptige Steine maschinell herstellen und bearbeiteni)Einlegearbeiten, ein- und zurückgesetzte Flächen nach Zeichnungsangaben herstellen | 12 | |||
| k)Arbeiten zur Behebung von Beschädigungen an Naturwerksteinfliesen, -platten und -werkstücken ausführenl)Reinigungs- und Oberflächenschutzsysteme für Naturwerksteinobjekte auswählen und Arbeiten durchführen | 6 | |||
| 2 | Montage von Naturwerksteinfassaden, Naturwerksteinbelägen und massiven Bauelementen (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b) | a)Montagesituation, Bauteile und Befestigungsmittel prüfenb)Montagepläne prüfen und umsetzenc)Untergründe beurteilen und vorbereiten, insbesondere Ausgleichsschichten herstellend)Messpunkte anlegen, übertragen und Kontrollmessungen durchführene)Unterkonstruktionen, Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungsmittel auswählen und montierenf)Dämmstoffe vorbereiten und anbringeng)Montage- und Demontagearbeiten durchführen, insbesondere nach technischen Vorschriften und Richtlinienh)Fugen anlegen und schließeni)Fassadenplatten austauschenk)angrenzende Bauteile und ausgeführte Arbeiten vor Beschädigungen schützenl)bei Arbeitsunfällen Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern | 14 |
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen unter Einschluss des Internets für den Ausbildungsbetrieb erläutern
Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen
Vorschriften zum Datenschutz beachten
Daten pflegen und sichern
Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen
Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer, konstruktiver, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
Materialien und Hilfsstoffe ermitteln und zusammenstellen
Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwenden
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen, Zeitaufwand dokumentieren
Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
Abstimmungen mit anderen Gewerken und weiteren Beteiligten treffen
Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
Skizzen anfertigen und anwenden
Bau- und Werkzeichnungen unter Beachtung von branchentypische Zeichen lesen und anwenden
technische Unterlagen anwenden, insbesondere Steinlisten, Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen
Messverfahren auswählen, Messgeräte auf Funktion prüfen sowie lagern, Messungen durchführen, Ergebnisse protokollieren
Leistungsverzeichnisse anwenden
Aufmaße anfertigen, Leistungen abrechnen
Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und auflösen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung veranlassen
Leitern und Gerüste auswählen, auf Verwendbarkeit prüfen sowie auf- und abbauen
Bereitstellung der Energieversorgung veranlassen, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
Materialien, Geräte und Maschinen am Arbeitsplatz vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sichern und für den Abtransport vorbereiten
persönliche Schutzausrüstung verwenden
Natursteine nach Arten und Eigenschaften unterscheiden und dem Arbeitsauftrag zuordnen
Rohblöcke, Tranchen und Rohplatten für die Bearbeitung auswählen und auf Fehler prüfen
Naturwerksteine material- und maschinengerecht auf- und abbänken
Maße übertragen, Schablonen handhaben
Naturwerksteine transportieren und lagern
Werkzeuge, Mess- und Prüfgeräte auswählen und bereitstellen
Rohblöcke, Tranchen, Rohplatten und Werkstücke für die Bearbeitung am Arbeitsplatz bereitstellen und zwischenlagern
Hilfsstoffe, insbesondere Spachtelmassen, Poliermittel, Klebstoffe sowie Reinigungs- und Imprägniermittel auswählen, umweltgerecht lagern, bereitstellen und Entsorgung veranlassen
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technischen Einrichtungen auswählen
Handwerkzeuge handhaben und in Stand halten
Hebe- und Transportgeräte auswählen und bedienen
Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen, technische Einrichtungen anwenden
Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
Maschinensteuerungen und Regelungsanlagen einstellen und bedienen
Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen warten
Naturwerksteine manuell bearbeiten, insbesondere Flächen strukturieren
Naturwerksteine mit handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere durch Schleifen, Polieren, Trennen und Bohren
Naturwerksteine mit automatischen Maschinen bearbeiten
Klebstoffe, Spachtelmassen und Oberflächenschutzmittel verarbeiten, Naturwerksteine reinigen
Natursteinabfälle und andere Stoffe lagern, wiederverwerten und entsorgen
Gehrungs- und Schrägschnitte mit Maschinen herstellen
Werkstücke kennzeichnen und zwischenlagern
Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
Arbeiten kundenorientiert durchführen
Endkontrolle anhand des Arbeitsauftrages durchführen und Arbeitsergebnisse dokumentieren
Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen und Fehlerbeseitigung veranlassen
Produkte für den Versand vorbereiten, insbesondere kennzeichnen, verpacken und lagern
Kunden beraten, insbesondere Gebrauchs- und Pflegeanleitungen erläutern
Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
programmierbare Säge- und Fräsmaschinen bedienen, insbesondere zur Flächen-, Kanten- und Konturenbearbeitung
Flächen durch maschinelle Bearbeitung gestalten
Sonderbearbeitungstechniken durchführen, insbesondere Ausklinkungen, Aussparungen und Bohrungen herstellen
Produktionsdaten erfassen und auswerten
Fehleranalyse an Maschinenbauteilen und Baugruppen sowie Steuerungssystemen durchführen und Fehlerbeseitigung veranlassen
Ursachen von Produktionsfehlern feststellen und beheben
Maßtoleranzen prüfen
Werkstücke endbearbeiten, insbesondere durch Kalibrieren, Fasen und Anarbeiten von Rundungen
Bauteile montieren sowie verschiedene Verbindungen herstellen, insbesondere durch Kleben, Klammern, Schienen, Dübeln
Handschleif- und Poliertechniken bei unterschiedlichen Gesteinsarten anwenden
profilierte Werkstücke herstellen
Schriften, Symbole, Zeichen, Ornamente und figürlichen Schmuck schleifen
Einlegearbeiten ausführen
eingesetzte Flächen herstellen
Ausbesserungen an Werkstücken und Platten durchführen, insbesondere durch Kitten, Vierungen einsetzen und Oberflächenanpassung
mehrteilige Werkstücke und Platten zusammensetzen, anpassen, nachschleifen und polieren
Sonderprofile schleifen und polieren
programmierbare Maschinen bedienen, insbesondere zum Schleifen von Flächen, Kanten und Konturen sowie Schriften, Symbolen, Zeichen, Ornamenten und figürlichem Schmuck
Schleifmittel auswählen und anwenden
Naturwerksteinplatten und Naturwerksteinfliesen bearbeiten, insbesondere für Beläge und Bekleidungen
Werkstücke maschinell herstellen und bearbeiten, insbesondere massive Stufen, Bekleidungen, Abdeckungen, Arbeitsplatten und Naturwerksteinfassadenplatten
Werkstücke zur Werterhaltung von Naturwerksteinobjekten herstellen und bearbeiten
Grabmale, Grabmalanlagen und Denkmale nach Vorgaben und gestalterischen Merkmalen maschinell herstellen und bearbeiten
Säulen herstellen
gebogene Flächen maschinell herstellen und bearbeiten
Profile maschinell herstellen und bearbeiten
ein- und mehrhäuptige Steine maschinell herstellen und bearbeiten
Einlegearbeiten, ein- und zurückgesetzte Flächen nach Zeichnungsangaben herstellen
Arbeiten zur Behebung von Beschädigungen an Naturwerksteinfliesen, -platten und -werkstücken ausführen
Reinigungs- und Oberflächenschutzsysteme für Naturwerksteinobjekte auswählen und Arbeiten durchführen
Montagesituation, Bauteile und Befestigungsmittel prüfen
Montagepläne prüfen und umsetzen
Untergründe beurteilen und vorbereiten, insbesondere Ausgleichsschichten herstellen
Messpunkte anlegen, übertragen und Kontrollmessungen durchführen
Unterkonstruktionen, Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungsmittel auswählen und montieren
Dämmstoffe vorbereiten und anbringen
Montage- und Demontagearbeiten durchführen, insbesondere nach technischen Vorschriften und Richtlinien
Fugen anlegen und schließen
Fassadenplatten austauschen
angrenzende Bauteile und ausgeführte Arbeiten vor Beschädigungen schützen
bei Arbeitsunfällen Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern