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Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Röllbachschlucht und Lateswald bei Nennig“ (L 6404-304) Vom 5. Oktober 2016
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Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.