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In den Bekanntmachungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 ist zugleich unter Fristsetzung auf die Möglichkeit hinzuweisen, dem jeweiligen Abstimmungsleiter Stimmberechtigte als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer für die Abstimmungsausschüsse vorzuschlagen.
Die den Kreisabstimmungsleiter ernennende Stelle weist unter Fristsetzung auch darauf hin, daß Stimmberechtigte als Beisitzer für die Abstimmungsvorstände vorgeschlagen werden können und an welche für die Berufung der Beisitzer zuständigen Stellen die Vorschläge zu richten sind.
Die Landesabstimmungsleiterin oder der Landesabstimmungsleiter und die Kreisabstimmungsleiterinnen und Kreisabstimmungsleiter berufen alsbald nach der…
Der Landesabstimmungsausschuss und die Kreisabstimmungsausschüsse bestehen aus der Abstimmungsleiterin oder dem Abstimmungsleiter als Vorsitzender oder…
Der Landesabstimmungsausschuss und die Kreisabstimmungsausschüsse bestehen aus dem Abstimmungsleiter als Vorsitzendem und sechs von ihm berufenen…
In den öffentlichen Bekanntmachungen (§ 53 Satz 2, § 1 Abs. 1 Satz 2) ist zugleich unter Fristsetzung auf die Möglichkeit hinzuweisen, Eintragungsberechtigte…
Die Beisitzer des Stimmbezirksvorstandes sollen aus den Stimmberechtigten der Gemeinde, hier aus den Stimmberechtigten des Stimmbezirkes berufen werden. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.