§ 53 NeuGlVEintragungsleiter
Der Gesamteintragungsleiter, die Landeseintragungsleiter, die Kreiseintragungsleiter und ihre Stellvertreter werden für jedes Volksbegehren unverzüglich nach…
§ 60 Abs. 2 NeuGlVBeantragung von Eintragungsscheinen
Nach Beginn der Eintragungsfrist hat die Gemeindebehörde, bevor sie einen Eintragungsschein erteilt, den Aufsichtsführenden des für den Eintragungsberechtigten…
§ 87 Abs. 3 NeuGlVAbschluß der Eintragungsblätter durch die Gemeinde
Die Gemeindebehörde teilt dem Kreiseintragungsleiter unverzüglich mit und übersendet ihm zugleich § 85 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
§ 31 Abs. 1 G Artikel 29 Abs. 6Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes
Eintragungsorgane sind Der Gesamteintragungsleiter und sein Stellvertreter werden vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat im Benehmen mit den…