§ 66 NeuGlVVermerk im Eintragungsberechtigtenverzeichnis
Hat ein Eintragungsberechtigter einen Eintragungsschein erhalten, so wird im Eintragungsberechtigtenverzeichnis in der Spalte für den Vermerk über die Ausübung…
§ 5 Abs. 1 VAbstO SL 2014Volksabstimmungsordnung Vom 26. Februar 2014
Die Eintragungsberechtigten, die das Volksbegehren unterstützen wollen, haben sich persönlich und handschriftlich in das Unterstützungsblatt einzutragen. Der…
§ 70 Abs. 1 Nr. 3 NeuGlVBekanntmachung zum Volksbegehren
daß nach § 28 Abs. 2 Satz 1 und § 33 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes jeder Eintragungsberechtigte sein Eintragungsrecht nur einmal und nur persönlich ausüben kann,
§ 28 Abs. 1 Nr. 1 G Artikel 29 Abs. 6Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes
in ein Eintragungsberechtigtenverzeichnis eingetragen ist oder
§ 59 Abs. 2 NeuGlVEintragungsberechtigung, Eintragungsberechtigtenverzeichnis
Auf das Eintragungsberechtigtenverzeichnis sind die Vorschriften der Bundeswahlordnung über das Wählerverzeichnis entsprechend anzuwenden.