§ 59 Abs. 2 NeuGlVEintragungsberechtigung, Eintragungsberechtigtenverzeichnis
Auf das Eintragungsberechtigtenverzeichnis sind die Vorschriften der Bundeswahlordnung über das Wählerverzeichnis entsprechend anzuwenden.
§ 61 Abs. 1 SächsKomWOSächsische Kommunalwahlordnung
Die Wählerverzeichnisse, die Wahlscheinverzeichnisse, die Unterstützungsverzeichnisse, die Verzeichnisse nach § 14 Absatz 4 Satz 5 und Absatz 11 Satz 2 sowie §…
§ 77 Abs. 1 VVVGVO SNVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Durchführung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
Die Stimmberechtigtenverzeichnisse, die Stimmscheinverzeichnisse, die Verzeichnisse nach § 33 Absatz 8 Satz 2 und § 34 Absatz 1 sowie eingenommene…
§ 62a Abs. 1 KWOKommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019
Die Wählerverzeichnisse, die Wahlscheinverzeichnisse, die Verzeichnisse nach § 15 Abs. 7 Satz 2 und § 16 Abs. 1, die Unterstützungsverzeichnisse für…
§ 52 Nr. 5 VVVG SNGesetz über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Stimmberechtigtenverzeichnisse, deren Führung, Einsichtnahme, Berichtigung und Abschluss, über den…