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Die „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Neunkirchen“ vom 30. September 1988 (Amtsbl. S. 1063) wird geändert, so dass in der Gemarkung Spiesen, Flur 17, die Parzelle 145/1 nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L4.07.01 ist.