§ 2 NordSBefVSachlicher Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt das Befahren der in den Nationalparken gelegenen Bundeswasserstraßen im Sinne des Bundeswasserstraßengesetzes mit Wasserfahrzeugen nach…
§ 1 NSGBefVVerordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in bestimmten Naturschutzgebieten
Zur Sicherung des jeweiligen Schutzzwecks der in § 2 aufgeführten Naturschutzgebiete wird das Befahren der darin gelegenen Bundeswasserstraßen nach Maßgabe…
§ 1 Abs. 1 NPBefVMVKVerordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken und Naturschutzgebieten im Bereich der Küste von Mecklenburg-Vorpommern
Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt wird das Befahren der Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen, Sportfahrzeugen oder Wassersportgeräten und der Betrieb…
§ 3 Abs. 2 NordSBefVRäumlicher Geltungsbereich, Gebietsbestimmungen
Diese Verordnung gilt auf in den nach § 2 bezeichneten Nationalparken gelegenen Bundeswasserstraßen im Sinne des Bundeswasserstraßengesetzes. Der räumliche…