§ 3 Abs. 4 NordSBefVRäumlicher Geltungsbereich, Gebietsbestimmungen
Der räumliche Geltungsbereich dieser Verordnung, die Allgemeinen Schutzgebiete und deren landesrechtliche Entsprechungen sowie die Besonderen Schutzgebiete mit…
§ 6 Abs. 4 NordSBefVVerbote und Verkehrsführung
Die Absätze 1 bis 3 berühren nicht die weitergehenden Verkehrsregelungen der Seeschifffahrtstraßen-Ordnung oder der Schifffahrtsordnung Emsmündung. Satz 1 gilt…
§ 7 Abs. 7 NordSBefVGeschwindigkeitsbegrenzungen
Die Absätze 1 bis 5 berühren nicht die weitergehenden Regelungen der Seeschifffahrtstraßen-Ordnung oder der Schifffahrtsordnung Emsmündung und gelten nicht in…
§ 1 Abs. 11 OstseeSHNSGBefVVerordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee
Die Lagepläne 1 bis 10 werden als Anlage zu dieser Verordnung veröffentlicht.