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Wissenschaftliche Untersuchungen werden von der Nationalparkverwaltung durchgeführt oder koordiniert, um insbesondere
den Aufbau und die Entwicklung der natürlichen und naturnahen Lebensgemeinschaften auf großer Fläche zu erkunden (z.B. allgemeines Gebietsmonitoring) und Grundlagen für die internationale Dokumentation von Umweltveränderungen zu liefern,
Erkenntnisse für den Naturschutz, den Prozessschutz und über menschliche Eingriffe in natürlichen Bereichen und über die Entwicklung von Offenlandbiotopen zu liefern,
Erkenntnisse für die Forstwissenschaft und die forstliche Praxis zu liefern.
Unberührt bleibt das durch die LÖBF koordinierte Monitoring im Rahmen europäischer Berichtspflichten aufgrund der FFH- und EG-Vogelschutz-Richtlinie.
Geländeerhebungen im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen bedürfen der Zulassung durch die zuständige untere Naturschutzbehörde. Auf die Unterrichtungspflicht gem. § 18 Abs. 2 Satz 2 wird hingewiesen. Befugnisse aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen bleiben unberührt.
Die Informations- und Bildungsarbeit soll dazu beitragen, den Zweck des Nationalparks zu verwirklichen, Verständnis für ökologische Zusammenhänge und den…
den Aufbau und die Entwicklung der natürlichen und naturnahen Lebensgemeinschaften zu erkunden und zu dokumentieren,
die natürlichen oder naturnahen Ökosysteme einschließlich der Böden und Gesteine und der sich daraus ergebenden natürlichen Vielfalt an Lebensräumen, Tieren und…
Die Forschung dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium.…
Die Informationen sind gegen unbefugte Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Die wissenschaftliche Forschung betreibende Stelle hat dafür zu sorgen, dass die…
Die Hochschule betreibt Forschung auf den Tätigkeitsfeldern der Polizei. Gegenstand der Forschung in der Hochschule sind unter Berücksichtigung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.