§ 4 NRW-29214Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch*)Zitatstelle…Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, des § 191 des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Artikel 41 des Preußischen Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit entsprechende Anwendung. Ist nach diesen Vorschriften ein Dolmetscher zuzuziehen, so kann…Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch