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Lehns-, Meier-, Erbzins- und Erbleihgüter sowie sonstige Güter, an denen ein Obereigentum besteht, Erbpacht- und Familienfideikommißgüter... sind auf den Namen des jeweilig zu Besitz und Nutzung Berechtigten einzutragen. Die Eigenschaft des Gutes ist als Verfügungsbeschränkung einzutragen.
Gehört zu dem Verband eines Gutes der bezeichneten Art eine Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld, so finden die Vorschriften des Abs. 1 entsprechende Anwendung; gehört das Recht zu einem Familienfideikommisse, so findet außer den Vorschriften des Abs. 1 auch die Vorschrift des § 41 Abs. 1 der Grundbuchordnung entsprechende Anwendung.
Gehört zu dem Verband eines Gutes der bezeichneten Art eine Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld, so finden die Vorschriften des Absatzes 1 entsprechende…
Die Vorschriften des Absatzes 1 gelten auch nach der Beendigung der Gütergemeinschaft.
Die Vorschriften der Absätze 1, 2 gelten sinngemäß, wenn bei einem Schiff oder bei einer Schiffshypothek, die zum Gesamtgut einer ehelichen oder einer…
der Genehmigung der Fideikommissbehörde, wenn Gegenstände, die zu einem Familienfideikommiss gehören oder gehört haben, auf Grund fideikommissrechtlicher…
Bestehende Hypotheken Artikel 33 Bestehende Grundschulden Artikel 34 Übertragung von Vorschriften auf Rentenschulden Artikel 35 Die neben dem Bürgerlichen…
die landesgesetzlichen Vorschriften, nach welchen auf die Zwangsvollstreckung gegen einen Rechtsnachfolger des Schuldners, soweit sie in das zu einem Lehen, mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.