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Die Gewerken fassen ihre Beschlüsse in Gewerkenversammlungen.
Das Stimmrecht wird nach Kuxen, nicht nach Personen ausgeübt.
Die Beschlüsse werden in der beschlußfähigen Gewerkenversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt.
Die Kuxscheine sind nach Wahl des Gewerken über die einzelnen Kuxe oder über eine Mehrheit derselben auszustellen.
Die Gewerken nehmen nach dem Verhältnis ihrer Kuxe an dem Gewinne und Verluste teil.
Über das Stimmrecht der Beteiligten und den Umfang desselben entscheidet endgültig die Generalversammlung.
Der Landtag faßt seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.
wenn es sich um Gegenstände handelt, die nur von einer Mehrheit von wenigstens drei Vierteln aller Kuxe oder nur mit Einstimmigkeit beschlossen werden können;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.