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Die Bergbeamten, deren Frauen und minderjährigen Kinder können im Verwaltungsbezirke dieser Beamten durch Mutung keine Bergwerke oder Kuxe erwerben.
Zum Erwerb von Bergwerken oder Kuxen durch andere Rechtsgeschäfte unter Lebenden ist die Genehmigung des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr erforderlich. Neunter Titel Von der Bergaufsicht Erster Abschnitt Von dem Erlasse bergaufsichtlicher Vorschriften
Eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln aller Kuxe ist erforderlich zu Beschlüssen, durch welche über den Gegenstand der Verleihung - Substanz des Bergwerks…
Den bereits vor diesem Zeitpunkte von Kirchen und Schulen ... und von Grundbesitzern erworbenen Freikuxen steht nur eine Realberechtigung auf den durch die…
Der Erwerb und Betrieb von Bergwerken für Rechnung des Staates ist, sofern sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, allen berggesetzlichen…
Ist ein Bergwerkseigentum oder ein unbeweglicher Bergwerksanteil zu versteigern, so soll die Terminsbestimmung außer dem Grundbuchblatte den Namen des…
Der Bergwerksbesitzer muß den mit Fahrscheinen des Oberbergamts versehenen Personen, welche sich dem Bergfache gewidmet haben, zum Zwecke ihrer Ausbildung die…
entgegen § 77 der Bergbehörde und ihren Bediensteten die zur Ausübung der Bergaufsicht erforderlichen Auskünfte nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.